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AGB

AGB bei Equipment-Verleih

AGB für Verpflegungspackages und Tischreservierungen 

AGB für Ticketvermittlung 

WKO-Informationspflicht.gif

AGB bei Equipment-Verleih

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Mit Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen anerkannt. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Mietanfrage zustande. In der Regel erfolgt diese Bestätigung schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege.
     

  2. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach verwendet werden und daher nicht immer neuwertig sind. Die Mietgegenstände werden dem Mieter während der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Ort überlassen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter zulässig.
     

  3. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Lieferung bis zur Rückgabe. Die Mietgegenstände dürfen weder beschriftet, beklebt noch sonst wie beschädigt werden. Auch dürfen ohne unsere Zustimmung keine Veränderungen am Mietgut vorgenommen, insbesondere keine Teile abmontiert werden.
     

  4. Das Bedienungspersonal der Geräte ist vom Mieter zu stellen. Die Einschulung erfolgt, auf Anfrage, bei Lieferung der Maschinen. Geschirr und Geräte sind vor und nach der Verwendung zu kontrollieren bzw. zu reinigen. Bei Spülmaschinen werden Spülmittel und Glanztrockner unter gesonderter Verrechnung beigestellt.
     

  5. Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Abwasser, etc.) zu und von den Geräten sind vom Mieter auf eigene Kosten herzustellen. Eventuell nötige Abnahmen bzw. Prüfungen am Veranstaltungsort etc. sind ebenso vom Mieter auf eigene Kosten nach den aktuell geltenden Normen (ÖVE, etc.) beizubringen. Treten Mängel an den Sicherheitseinrichtungen der Mietgegenstände auf, so ist der Vermieter umgehend zu informieren. Mangelhafte Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
     

  6. Wird unsere Unterstützung bei der Herstellung der Anschlüsse gewünscht, so werden Material und Arbeitsleistung nach den aktuell geltenden Tarifen abgerechnet (z.B: Technikerstunde seit 01.01.2019: € 62,- excl. MwSt., Änderung vorbehalten).
     

  7. In der Regel wird die Ware durch unser Personal zugestellt. Der fachgerechte Transport schont das Material und erhöht die Einsatzdauer von Geräten und Geschirr. Die Zustellkosten berechnen sich nach der Entfernung zum Veranstaltungsort.
     

  8. Die Mietware kann in unserem Betrieb abgeholt bzw. hier wieder zurückgegeben werden. Dabei hat der Mieter zu gewährleisten, dass das Mietgut ordnungsgemäß transportiert wird. Insbesondere sind die Vorschriften über die Ladegutsicherung einzuhalten. Unterstützt unser Mitarbeiter den Transporteur beim Laden oder Abladen, so liegen Risiko und Haftung ausschließlich beim Mieter. Stellt sich während des Ladevorgangs heraus, dass ein vorschriftsgemäßer, beschädigungsfreier Transport nicht gewährleistet ist, so sind wir berechtigt, den Ladevorgang abzubrechen und die Übergabe des Mietgutes zu verweigern. Die Miete ist in diesem Fall trotzdem zu bezahlen.
     

  9. Die Mietgegenstände werden in der Regel einige Tage vor der Veranstaltung zugestellt und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Der Lieferort muss mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe 7,5 Tonnen zufahrbar sein. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt.
     

  10. Nach Veranstaltungsende hat der Mieter das Mietgut ordnungsgemäß zur Abholung bereitzustellen. Der Abholplatz muss ebenso mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe befahrbar sein. Falls das Mietgut erst zusammengetragen oder richtig sortiert werden muss, so behalten wir uns vor, den anfallenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Übergabe durch eine kundige Person wird empfohlen.
     

  11. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle in unserem Betrieb ermittelt werden können. Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Waren werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet. Ungereinigtes Geschirr wird derzeit mit € 0,08 je Stück in Rechnung gestellt. Werden Geräte, etc. ungereinigt zurückgegeben, so ist der anfallende Reinigungsaufwand mit derzeit je € 38,00 pro Stunde zu ersetzen (Preise netto, zzgl. MwSt, Änderungen vorbehalten).
     

  12. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Mieters im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
     

  13. Störungen an Geräten sind uns unverzüglich mitzuteilen. Unser Serviceteam wird versuchen, das Problem umgehend zu lösen. Dieser Notdienst steht auch an Wochenenden und Feiertagen unter der Nummer +43 (0) 676 597 8000 zur Verfügung. Eine Haftung für Aufwendungen, die dem Mieter durch Ersatzbeschaffung, Geschäftsausfall, Warenschwund, etc. anfallen, schließen wir ausdrücklich aus.
     

  14. Der Rechnungsbetrag ist binnen zehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 11 % p.a. an Verzugszinsen berechnet. Gewährte Rabatte erlöschen bei Zahlungsverzug rückwirkend. Außerdem verpflichtet sich der Mieter, anfallende Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung zu übernehmen. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs zuständig.

 

Hinweis: Es wird empfohlen, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung im Zuge der Veranstaltung - inkl. Auf- und Abbau - zu versichern.

 

Informationspflichten nach § 5 Abs. 1 ECG:

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